Vereine
 Jugendzentrum Jugendzentrum
 Altenheimverein Altenheimverein
 Arbeiterwohlfahrt Arbeiterwohlfahrt
 Bayerisches Rotes Kreuz Bayerisches Rotes Kreuz
 Bäderverein Bäderverein
 Blockflötenconsort Blockflötenconsort
 Stammtisch weissblau Stammtisch weissblau
 Clubritter Pappenheim Clubritter Pappenheim
 CSU Pappenheim CSU Pappenheim
 Feuerwehr Pappenheim Feuerwehr Pappenheim
 Forstbetriebsgemeinschaft Forstbetriebsgemeinschaft
 Freie Wähler Pappenheim Freie Wähler Pappenheim
 Fremdenverkehrsverein Fremdenverkehrsverein
 Freundeskreis Coussac-Bonneval Freundeskreis Coussac-Bonneval
 Gamplspil Gamplspil
 Heimat- und Geschichtsverein Heimat- und Geschichtsverein
 Islamischer Kulturverein Islamischer Kulturverein
 Kunst- und Kulturverein Kunst- und Kulturverein
 MRK 1856 Pappenheim MRK 1856 Pappenheim
 PSG Pappenheim PSG Pappenheim
 SPD Pappenheim SPD Pappenheim
 Stadtkapelle Stadtkapelle
 Stopselclub Stopselclub
 Sudetendt. Landsmannschaft Sudetendt. Landsmannschaft
 TC Pappenheim TC Pappenheim
 Theatergruppe Theatergruppe
 TSG Pappenheim TSG Pappenheim
 TV Pappenheim TV Pappenheim
 VdK Pappenheim VdK Pappenheim
 Wasserwacht Wasserwacht
 Werbegemeinschaft Werbegemeinschaft
Termine
Keine Einträge gefunden
Grundstücksbesitzer müssen bei Zwangsabgaben
für den Sraßenbau entlastet werden-
Nach Expertenanhörung im Landtag: SPD- Fraktion wird Gesetzentwurf zur Änderung des sogenannten Straßenausbaubeitragsrechts vorlegen
Die SPD- Landtagsfraktion macht sich nach der heutigen (15.07.2015) Expertenanhörung im Bayerischen Landtag zum Thema Straßenausbaubeitragsrecht für Haus- und Grundstückbesitzer stark. Die SPD- Fraktion hatte einen umfangreichen Bericht der Staatsregierung zu dem Thema im Landtag eingefordert und die Expertenanhörung beantragt. Straßenausbaubeiträge treffen fast jeden Grundstücksbesitzer über kurz oder lang. Sie werden fällig, wenn eine Straße grunderneuert wird. „Wir werden noch in dieser Woche einen Gesetzentwurf vorlegen, der den Kommunen neue Möglichkeiten eröffnet und die Interessenlage der betroffenen Straßenanlieger besser berücksichtigt“, erklärt der Kommunalpolitische Sprecher Dr. Paul Wengert.
So sollen als Alternative zu den bisher einmalig erhobenen, in einzelnen Fällen sehr hohen Straßenausbaubeiträgen, sogenannte wiederkehrende Beiträge eingeführt werden. Diese gibt es bereits in Hessen, Rheinland- Pfalz, Sachsen- Anhalt, Schleswig- Holstein, Thüringen und im Saarland. Dort werden die für den Straßenausbau anfallenden Kosten jährlich auf alle Anlieger in der Gemeinde bzw. ihren Ortsteilen umgelegt. „Dadurch können die Lasten für den einzelnen Beitragsschuldner um ein Vielfaches reduziert und damit sozialverträglich gestaltet werden“, so der ehemalige Oberbürgermeister von Augsburg. Die Beiträge sollen aus den durchschnittlichen Straßenbau- Investitionen für fünf Jahre ermittelt und für ein abgrenzbares Gebiet festgelegt werden. Die Erfahrungen in Ländern mit wiederkehrenden Beiträgen zeigten, dass selten Jahresbeträge von mehr als 200 Euro erhoben werden müssen.
Die Bürger sollen zudem rechtzeitig über über Art, Umfang und Kosten der geplanten Maßnahme informiert werden. „Frühzeitige Informationen schaffen Akzeptanz und ermöglichen es den Betroffenen, sich auf die Beitragszahlungen rechtzeitig einzustellen“, unterstrich Wengert‘s Kollege und langjähriger Bürgermeister von Selbitz, Klaus Adelt. Außerdem sollen künftig Eigenleistungen der Gemeinde, die sie anstelle beauftragter Unternehmen oder Planungsbüros mit eigenen Kräften erbringen sowie kommunale Sachleistungen bei der Beitragsberechnung berücksichtigt werden. „Dafür sind auch Pauschalen denkbar, die sich für die Beitragsschuldner kostensenkend auswirken“, erläutert Adelt.
entnommen: bayernspd-landtag.de (15.07.2015)
 
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar zu diesem Artikel zu schreiben.







 Aktuelles
Aktuelles Archiv
Archiv Vorstandschaft
Vorstandschaft



