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28.3.2024 - 21:22

Kalendarium

Täglich neu aus dem  Bistum Eichstätt.

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Pfarrgemeinderat (PGR) und Kirchenverwaltung (KV)

Der Pfarrgemeinderat ist in sinngemäßer Anwendung des Dekrets über die Hirtenaufgabe der Bischöfe der vom Bischof eingesetzte Pastoralrat der Pfarrgemeinde und ein vom Bischof anerkanntes Gremium im Sinne des Konzilsdekrets über das Apostolat der Laien zur Koordinierung des Laienapostolats in der Pfarrgemeinde und zur Förderung der apostolischen Tätigkeit der Gemeinde. Zudem hat der Pfarrgemeinderat auch die Funktion des vom CIC (Can. 537) vorgeschriebenen Vermögensverwaltungsrats.

Der Pfarrgemeinderat (PGR) ist jenes Gremium, das den Pfarrer bei der Leitung der Pfarrei mitverantwortlich unterstützt, Fragen des pfarrlichen Lebens berät, zusammen mit dem Pfarrer im Sinne dieser Ordnung entscheidet und für die Durchführung der Beschlüsse sorgt

Zudem hat der PGR auch die Funktion des vom CIC (Can. 537) vorgeschriebenen Vermögensverwaltungsrates. ("In jeder Pfarrei muß ein Vermögensverwaltungsrat - Kirchenverwaltung KV,  bestehen, der außer dem allgemeinen Recht den vom Diözesanbischof erlassenen Normen unterliegt; in ihm sollen nach den genannten Normen ausgewählte Gläubige dem Pfarrer ... bei der Verwaltung des Pfarrvermögens helfen.")

Wer kann Mitglied werden?
Jeder Katholik ab 16 Jahre.

Wie setzt sich der Pfarrgemeinderat zusammen?
Die Zahl der Ratsmitglieder liegt, je nach Größe der Pfarrgemeinde, zwischen 8 und 20. Neben den gewählten gibt es die amtlichen Mitglieder. Dazu gehören z.B. der Pfarrer, der Kaplan, Gemeinde- und Pastoralreferentinnen und -referenten.

Lohnt sich die Mitarbeit?
Finanziell: nein. Die Mitarbeit ist ehrenamtlich. Ideell: in vielen Fällen. Der Pfarrgemeinderat bietet die Chance, das Gemeindeleben aktiv mitzugestalten.

Wie organisiert der Pfarrgemeinderat seine Arbeit?
Der Pfarrgemeinderat tagt in der Regel alle sechs bis acht Wochen. Jedes Mitglied hat dabei das Recht, Anträge zu stellen, über die dann abgestimmt wird. Um die Palette der Themen und Aktionen organisatorisch in den Griff zu bekommen, werden oft Ausschüsse gebildet, z.B. Bewahrung der Schöpfung, Liturgie, Jugend oder Ehe und Familie. In diese Ausschüsse kann jedes Gemeindemitglied berufen werden.

Wie gut ist die Zusammenarbeit zwischen Pfarrgemeinderat und Pfarrer?
Dies hängt von den beteiligten Personen ab. Der Diözesanleitung ist es ein wichtiges Anliegen, dass alle Beteiligten konstruktiv und entsprechend dem Auftrag der Satzung zusammenarbeiten.

Auf welcher Grundlage arbeiten die Pfarrgemeinderäte?
Seit dem II. Vatikanischen Konzil wächst die Überzeugung, dass alle Christen eine gemeinsame Verantwortung haben. Dies zeigt sich im Pfarrgemeinderat in besonderer Weise.

Welche Bedeutung haben die Pfarrgemeinderäte für die Zukunft der Kirche?
Eine sehr große. Vieles, was in den Gemeinden heute geschieht, ist mit dem Pfarrgemeinderat verbunden. Hier engagieren sich Frauen und Männer vor Ort mit und für die Menschen.

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